Abwassergebühren decken die Kosten, die zur Beseitigung von Abwässern (Schmutz- und Niederschlagswasser) anfallen. Bisher orientierte sich die Berechnung der Gebühren ausschließlich am Frischwasserverbrauch der Haushalte.
Das VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11.3.2010 hat die Konsequenz, dass anstatt der bisher einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutz- und eine Niederschlagsabwassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden muss.
Die bisherige Abwassergebühr, in der die Schmutz- und Regenwasserbeseitigungskosten enthalten waren, wird zukünftig auf zwei Kostengruppen aufgeteilt. Die Abwassergebühr wird getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung berechnet. Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist nach wie vor die bezogene Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten abflusswirksamen Flächen sowie der Befestigungsart dieser Flächen. Nur für in die Kanalisation einleitende Flächen wird eine Gebühr in Abhängigkeit von der Größe der Fläche bezogen.
Insgesamt wird mit der Einführung einer getrennten Gebühr kein zusätzlicher Euro eingenommen - die bisherige Einheitsgebühr wird nur aufgeteilt.